Die gesetztliche Regelung der Patientenverfügung
Die Patientenverfügung soll gesetzlich neu geregelt werden. Dazu stehen zurzeit drei interfraktionelle Entwürfe der Abgeordneten zur Dikussion. Auch der Medizinrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins befasst sich mit diesem Thema. Dabei stellt er sich entschieden gegen Bestreben, die geeignet sind, die höchstrichterlich geschützte Patientenautonomie einzuschränken.
(Nachzulesen in: DAV-Depesche 07/2009 und in der Stellungnahme 18/2009 des Deutschen Anwaltsvereins)
Auch ich begrüße diese Bestrebungen sehr. Seit Jahren kämpfe ich für die Anerkennung eines "mündigen" Patienten, der in jeder Lage ausreichend aufgeklärt und informiert wird. Gerade der Gesichtspunkt mangelnde Aufklärung führt immer häufiger zu einem Schmerzensgeldanspruch.
(Nachzulesen in: DAV-Depesche 07/2009 und in der Stellungnahme 18/2009 des Deutschen Anwaltsvereins)
Auch ich begrüße diese Bestrebungen sehr. Seit Jahren kämpfe ich für die Anerkennung eines "mündigen" Patienten, der in jeder Lage ausreichend aufgeklärt und informiert wird. Gerade der Gesichtspunkt mangelnde Aufklärung führt immer häufiger zu einem Schmerzensgeldanspruch.
